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Die Anerkennung südafrikanischer Zivilurteile

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Deutschland und Südafrika sind bedeutende Akteure im internationalen Handel, dennoch ist die Anerkennung von Zivilurteilen zwischen diesen Staaten unzureichend geklärt. Aus Sicht der Europäischen Union gilt Südafrika als Drittstaat, was die Frage aufwirft, ob die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (EuGVVO), die die Anerkennung von Drittstaatenurteilen nicht regelt, dennoch Einfluss auf diesen Bereich hat. Insbesondere wird diskutiert, ob die weit gefassten Zuständigkeitsvorschriften der EuGVVO im Spiegelbildprinzip des § 328 ZPO Berücksichtigung finden müssen. Zudem stellt die Gegenseitigkeit als Voraussetzung für die Anerkennung nach der deutschen Zivilprozessordnung ein erhebliches Hindernis für die Anerkennung südafrikanischer Zivilurteile dar. Die Dissertation behandelt diese beiden Problemfelder: Im ersten Teil wird die Frage untersucht, ob die europäischen Zuständigkeitsregeln der EuGVVO im deutschen Recht gemäß § 328 ZPO relevant sind. Der zweite Teil analysiert die Anerkennung deutscher Urteile in Südafrika, was Rückschlüsse auf die Möglichkeit und den Umfang der Anerkennung südafrikanischer Zivilurteile in Deutschland zulässt, insbesondere im Hinblick auf die Gegenseitigkeit.

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Die Anerkennung südafrikanischer Zivilurteile, Paul Bader

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2014
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