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Die kollektive Insassenbeteiligung im Strafvollzug

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Der Strafvollzug in Deutschland verfolgt neben der Sicherheit der Bevölkerung das Ziel, den Gefangenen wieder in die Gesellschaft einzugliedern (vgl. § 2 S. 1 StVollzG bzw. entsprechende Landesvorschriften). Eine Komponente der sogenannten Resozialisierung stellt die kollektive Insassenbeteiligung dar, welche den Insassen ermöglicht, sich gemeinsam für ihre Interessen einzusetzen. Die Arbeit analysiert zunächst die grundlegende Vorschrift zur Gefangenenmitverantwortung, § 160 StVollzG. Anschließend werden inzwischen erlassene Landesvorschriften auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten zur Bundesvorschrift überprüft. In einer bundesweiten Umfrage wird untersucht, ob und falls ja, wie die Justizvollzugsanstalten die gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Konkrete Beispiele der Umsetzung werden anhand von persönlichen Einblicken vor Ort in den Justizvollzugsanstalten Köln, Werl und Fuhlsbüttel dargestellt. Abschließend erfolgen inhaltliche Vorschläge für eine veränderte gesetzliche Regelung der kollektiven Insassenbeteiligung.

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2014

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