Geschäftsführung in der Personengesellschaft
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Die Arbeit beschäftigt sich mit wirtschaftlich tätigen Außengesellschaften. Zunächst werden allgemeine Grundlagen der Geschäftsführung erarbeitet und sodann ihre Bedeutung für die verschiedenen Einzelprobleme untersucht. Ausgangspunkt ist das Handeln der Gesellschafter als geborene Organe der Gesellschaft. Dieses ist rechtlich ein Handeln der Gesellschaft und zugleich tatsächlich ein Handeln des Gesellschafters als Person. Die Geschäftsführung ist an das Gesellschaftsinteresse gebunden, welches auf Zweckerreichung gerichtet ist. Personengesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit und sind Träger eines eigenen Interesses. Ihr Interesse deckt sich aber stets mit dem Interesse der Gesamtheit der Gesellschafter, denn die Gesellschaftergesamtheit herrscht über den Gesellschaftszweck. Gleichwohl obliegt es dem jeweilig handelnden Gesellschafter, das Gesellschaftsinteresse zu bestimmen, da seine Geschäftsführungsbefugnis auf Maßnahmen im Gesellschaftsinteresse beschränkt ist.