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Die völkerrechtlichen Pflichten der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

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Die Studie untersucht, wie Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Deutschland umgesetzt werden, wobei der Fokus auf der völkerrechtlichen Perspektive liegt, die in der Literatur oft vernachlässigt wird. Die Arbeit analysiert die völkerrechtlichen Umsetzungspflichten der Bundesrepublik Deutschland aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem allgemeinen Völkerrecht. Zunächst wird der Inhalt und die Reichweite dieser Pflichten erörtert, insbesondere in Bezug darauf, ob ein Konventionsverstoß durch innerstaatliche Gesetze, Gerichtsurteile oder Einzelakte erfolgt und welche Folgen dies für die Umsetzung der Entscheidungen hat. Die Autorin beleuchtet auch die umstrittene Frage, ob nur Deutschland als Völkerrechtssubjekt zur Umsetzung verpflichtet ist oder ob auch alle innerstaatlichen Institutionen dieser Pflicht unterliegen. Darüber hinaus wird untersucht, welche Instrumente die EMRK zur Vollstreckung und Durchsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vorsieht und welche Rolle die verschiedenen Organe der EMRK dabei spielen. Diese Analyse bietet einen tiefen Einblick in die Herausforderungen und Mechanismen der Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards auf nationaler Ebene.

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Die völkerrechtlichen Pflichten der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Julia Heyne

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2014
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