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Die völkerrechtlichen Pflichten der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

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Die Studie beschäftigt sich mit der Frage, wie gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ergehende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte innerstaatlich umgesetzt werden. Dies geschieht dabei vor allem vor dem Hintergrund, dass die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine herausragende Bedeutung für den Menschenrechtsschutz und damit auch für Deutschland haben. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die in der Literatur wenig beachtete völkerrechtliche Perspektive. Die Arbeit konzentriert sich deshalb auf die Untersuchung der völkerrechtlichen Umsetzungspflichten der Bundesrepublik Deutschland aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und aus dem allgemeinen Völkerrecht. Sie setzt sich zunächst mit Inhalt und Reichweite der einzelnen Pflichten auseinander und untersucht insbesondere, ob der Konventionsverstoß durch ein innerstaatliches Gesetz, ein Gerichtsurteil oder durch einen innerstaatlichen Einzelakt erfolgt und welche Auswirkungen sich daraus im Einzelfall für die Umsetzung der Entscheidungen durch die Bundesrepublik Deutschland ergeben. Die Autorin setzt sich außerdem mit der umstrittenen Frage auseinander, ob durch die Umsetzungspflicht aus der EMRK nur Deutschland als Völkerrechtssubjekt verpflichtet wird oder ob darüber hinaus auch alle innerstaatlichen Institutionen der Befolgungspflicht unterworfen werden. Zudem wird gezeigt, welche Instrumente die EMRK zur Vollstreckung und Durchsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorsieht und welche Rolle dabei den einzelnen Organen der EMRK zukommt.

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2014

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