Lufthoheit
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Die Lufthoheit des Staates bildet das Grundprinzip des internationalen Luftrechts. Sie hat sich völkergewohnheitsrechtlich entwickelt und im Chicagoer Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt von 1944 eine multilaterale Kodifizierung erfahren. Während die jedem Staat in seinem Luftraum zustehende Lufthoheit in diesem Abkommen als 'voll und ausschließlich' bezeichnet wird, sind immer mehr völker- und europarechtliche Tendenzen zu beobachten, die einen Wandel der Lufthoheit bewirken. Marcus Schladebach untersucht erstmals umfassend den gegenwärtigen Gehalt des Lufthoheitsprinzips, identifiziert neuere Regelungen zur Einschränkung und Ausdehnung der Lufthoheit und systematisiert die offengelegten Wandlungstendenzen. Im Ergebnis stellt er einen erheblichen Bedeutungsverlust fest und plädiert daher für eine Neubestimmung dieses luftrechtlichen Grundprinzips.