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Bereits 2009 begannen verschiedene Hersteller von Mobilfunkgeräten, rechtliche Schritte gegen die Nutzung geschützter immaterieller Güter einzuleiten. Parallel dazu wurden Verfahren gegen marktbeherrschende Inhaber von Schutzrechten bei der EU-Kommission geführt, was zu den sogenannten „smartphone wars“ führte. Die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen aus Immaterialgüterrechten kann unter bestimmten Bedingungen kartellrechtswidrig sein. Das kartellrechtliche Missbrauchsverbot der §§ 19, 20 GWB und des Art. 102 AEUV kann gegen Inhaber von Immaterialgüterrechten geltend gemacht werden, sowohl defensiv als auch in Form einer „kartellrechtlichen Zwangslizenz“. Die Untersuchung befasst sich mit Verfahren, die einen Kontrahierungszwang im weiteren Sinne anordnen können, sowie mit dem Einsatz des „Zwangslizenzeinwands“. Der Fokus liegt auf dem für die EU-Kommission und die deutschen Kartellbehörden geltenden Recht und dem deutschen Zivilverfahrensrecht. Durch die Analyse der Verfahren und deren Bewertung in der Rechtsliteratur werden zentrale Probleme herausgearbeitet. Untersucht wird, wie die Voraussetzungen für die Beschränkung des Ausschließungsrechts überprüft werden und welche Beweismittel zur Verfügung stehen. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Rechtsverhältnis zwischen Lizenzsucher und Lizenzgeber. Der Autor schlägt vor, die Durchsetzung und Gestaltung zukünftiger Lizenzierungsbeziehungen durch eine engere Verzahnung von öff
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Die „kartellrechtliche Zwangslizenz“ im Verfahren, Benjamin Franz
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- 2014
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