Effektiver Rechtsschutz - das Recht der Europäischen Union
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Das Buch stellt die Entwicklungen im Bereich des effektiven Individualrechtsschutzes seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon dar. Es werden zunächst die Änderungen im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens erläutert und das neue Eilvorlageverfahren (Art. 107 ff VerfO) vorgestellt. Ferner werden die Neuerungen hinsichtlich der Individualnichtigkeitsklage gem. Art. 263 Abs. 4 AEUV dargestellt. Es wird untersucht, ob durch die Neufassung eine Erweiterung des Rechtsschutzes Einzelner erfolgt ist und insofern keine Rechtsschutzlücken mehr bestehen. Schließlich geht die Autorin auf die ausdrückliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten ein, einen wirksamen Rechtsschutz in den vom Unionsrecht betroffenen Bereichen zu gewährleisten (Art. 19 Abs.1 UAbs. 2 EUV). Es wird hinterfragt, ob diese bloße Verpflichtung tatsächlich ausreichend ist, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.
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Effektiver Rechtsschutz - das Recht der Europäischen Union, Friederike Katharina Brockmann
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2014
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- Titel
- Effektiver Rechtsschutz - das Recht der Europäischen Union
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Friederike Katharina Brockmann
- Verlag
- PL Acad. Research
- Erscheinungsdatum
- 2014
- ISBN10
- 3631655274
- ISBN13
- 9783631655276
- Reihe
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Das Buch stellt die Entwicklungen im Bereich des effektiven Individualrechtsschutzes seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon dar. Es werden zunächst die Änderungen im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens erläutert und das neue Eilvorlageverfahren (Art. 107 ff VerfO) vorgestellt. Ferner werden die Neuerungen hinsichtlich der Individualnichtigkeitsklage gem. Art. 263 Abs. 4 AEUV dargestellt. Es wird untersucht, ob durch die Neufassung eine Erweiterung des Rechtsschutzes Einzelner erfolgt ist und insofern keine Rechtsschutzlücken mehr bestehen. Schließlich geht die Autorin auf die ausdrückliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten ein, einen wirksamen Rechtsschutz in den vom Unionsrecht betroffenen Bereichen zu gewährleisten (Art. 19 Abs.1 UAbs. 2 EUV). Es wird hinterfragt, ob diese bloße Verpflichtung tatsächlich ausreichend ist, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.