Das neue "Qualified intermediary agreement"
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Aus dem Vorwort: Am 27. Juni 20141 hat die US-Steuerbehörde, der Internal Revenue Service (IRS), die Revenue Procedure 2014-39 verkündet. Kernstück der Revenue Procedure 2014-39 ist das lang erwartete Final Qualified Intermediary Agreement (im Folgenden „QI-Vertrag“ genannt). Damit wurde das seit 2001 mit Modifikationen bestehende QI-Recht auf den Rechtsstand zur Einführung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) gebracht. Seit dem 1. Juli 2014 müssen erste Teilbereiche der FATCA-Legislation nach den Final Regulations bzw. den einzelnen FATCA-Regierungsabkommen (sog. Intergovernmental Agreements, IGAs) umgesetzt sein; hierzu zählt insbesondere der neue und modifizierte Steuereinbehalt auf Zahlungen aus US-Quellen. Die Verkündung des überarbeiteten QI-Vertrags kam also formal gerade noch rechtzeitig, ließ den Qualified Intermediaries (QIs) aber letztlich kaum hinreichend Überlegungs- und Umsetzungszeit. Im Wesentlichen werden hierdurch die Steuereinbehaltungspflichten und daraus resultierende Berichtspflichten unter FATCA und QI sowie etwaige Konkurrenzklauseln einheitlich geregelt. Im Vergleich zur vorherigen Fassung bleiben aber viele Dinge vertraut: die Unterscheidung zwischen reportable payments und reportable amounts, die Fragen zur Bestimmung, ob eine Zahlung aus den USA stammt (sourcing) sowie die Unterscheidung zwischen documentation und documentary evidence, die nach den anerkannten KYC-Regeln für die QI-Zahlungsabwicklung erheblichen Erleichterungen unterliegen.2 Auch nach den FATCARegierungsabkommen ergeben sich durch den Verweis auf die sogenannten „Country Attachments“ jedenfalls für natürliche Personen ohne US-Indizien erhebliche Erleichterungen (sog. documentary evidence), die alternativ zu den W-Formularen in Anspruch genommen werden können. Es bleibt weiter bei den Reporting-Formularen 945, 1042, 1042-S sowie 1099. Das neue FATCAFormular 8966 wird in IGA-1-Lokationen durch die Meldung an die „lokalen“ Steuerbehörden, in Deutschland also das Bundeszentralamt für Steuern, ersetzt.
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Das neue "Qualified intermediary agreement", Karl Küpper
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2014
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- Titel
- Das neue "Qualified intermediary agreement"
- Sprache
- Englisch
- Autor*innen
- Karl Küpper
- Verlag
- Fachverlag Moderne Wirtschaft
- Erscheinungsdatum
- 2014
- ISBN10
- 393480375X
- ISBN13
- 9783934803756
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Aus dem Vorwort: Am 27. Juni 20141 hat die US-Steuerbehörde, der Internal Revenue Service (IRS), die Revenue Procedure 2014-39 verkündet. Kernstück der Revenue Procedure 2014-39 ist das lang erwartete Final Qualified Intermediary Agreement (im Folgenden „QI-Vertrag“ genannt). Damit wurde das seit 2001 mit Modifikationen bestehende QI-Recht auf den Rechtsstand zur Einführung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) gebracht. Seit dem 1. Juli 2014 müssen erste Teilbereiche der FATCA-Legislation nach den Final Regulations bzw. den einzelnen FATCA-Regierungsabkommen (sog. Intergovernmental Agreements, IGAs) umgesetzt sein; hierzu zählt insbesondere der neue und modifizierte Steuereinbehalt auf Zahlungen aus US-Quellen. Die Verkündung des überarbeiteten QI-Vertrags kam also formal gerade noch rechtzeitig, ließ den Qualified Intermediaries (QIs) aber letztlich kaum hinreichend Überlegungs- und Umsetzungszeit. Im Wesentlichen werden hierdurch die Steuereinbehaltungspflichten und daraus resultierende Berichtspflichten unter FATCA und QI sowie etwaige Konkurrenzklauseln einheitlich geregelt. Im Vergleich zur vorherigen Fassung bleiben aber viele Dinge vertraut: die Unterscheidung zwischen reportable payments und reportable amounts, die Fragen zur Bestimmung, ob eine Zahlung aus den USA stammt (sourcing) sowie die Unterscheidung zwischen documentation und documentary evidence, die nach den anerkannten KYC-Regeln für die QI-Zahlungsabwicklung erheblichen Erleichterungen unterliegen.2 Auch nach den FATCARegierungsabkommen ergeben sich durch den Verweis auf die sogenannten „Country Attachments“ jedenfalls für natürliche Personen ohne US-Indizien erhebliche Erleichterungen (sog. documentary evidence), die alternativ zu den W-Formularen in Anspruch genommen werden können. Es bleibt weiter bei den Reporting-Formularen 945, 1042, 1042-S sowie 1099. Das neue FATCAFormular 8966 wird in IGA-1-Lokationen durch die Meldung an die „lokalen“ Steuerbehörden, in Deutschland also das Bundeszentralamt für Steuern, ersetzt.