Italiens Weg in den Faschismus
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Nach der Ernennung von Benito Mussolini, dem Duce des Faschismus, zum Präsidenten des Ministerrates durch König Viktor Emanuel III. am 31. Oktober 1922 beginnt der schrittweise, im Frühjahr 1939 abgeschlossene Umbau der konstitutionell-parlamentarischen Monarchie des Königreiches Italien zu einer faschistischen Diktatur. Wie wehrhaft ist eine Verfassung und auf welchen Schutzinstrumenten fußt ihre Wehrhaftigkeit? Ausgehend von dieser Frage soll die vorliegende Monographie – stets aus dem verfassungsrechtlichen Blickwinkel – zeigen, wie leicht es die am 31. Oktober 1922 in Geltung stehende Verfassung Benito Mussolini und seiner Bewegung gemacht hat, unter Aufrechterhaltung der formellen Rechts- und Verfassungskontinuität die Staatsorganisation des Königreiches Italien schrittweise in so grundlegender Weise umzugestalten, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr von materieller Verfassungskontinuität gesprochen werden kann.