Evaluation der Bundesrechtspflege
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Die neue Bundesrechtspflege ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. In Erfüllung des Postulats Pfisterer vom 21. Juni 2007 hat der Bundesrat zwei externe Arbeitsgruppen mit einer Evaluation beauftragt. Eine Arbeitsgemeinschaft, an der das Kompetenzzentrum für Public Management (kpm) der Universität Bern, Interface Politikstudien und die Universität Zürich beteiligt waren, erstellte eine umfassende Wirksamkeitsstudie. Ergänzend dazu untersuchte ein Projektteam der Universität Zürich, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen nach der Revision der Bundesrechtspflege noch Rechtsschutzlücken bestehen. Der vorliegende Band des ZfR enthält eine Zusammenfassung der ersten Studie sowie den Volltext der zweiten. Aufgenommen wurden auch der im Bundesblatt publizierte Bericht des Bundesrates sowie eine Stellungnahme des Bundesgerichts.