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Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Lebensmittelinformationsverordnung

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Mit der LMIV wurde das Lebensmittelkennzeichnungsrecht umfassend novelliert, um einen gemeinsamen Binnenmarkt in Europa zu fördern. Zentrale Zielsetzung ist die umfassende Verbraucherinformation, die durch neue Pflichtkennzeichnungselemente erreicht werden soll. Die Erweiterung der Herkunftskennzeichnungspflichten in Art. 26 LMIV spielt dabei eine entscheidende Rolle. Diese Vorschrift regelt die Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln und deren Zutaten. Grundsätzlich bleibt das Prinzip der freiwilligen Herkunftskennzeichnung bestehen, doch die Pflicht zur Kennzeichnung wird ausgeweitet, insbesondere wenn Verbraucher über die Herkunft in die Irre geführt werden könnten. Neu ist die Kennzeichnungspflicht für bestimmte Fleischarten sowie die erstmalige Einführung einer zutatenbezogenen Herkunftskennzeichnungspflicht, die abweichende Herkunft der primären Zutat verlangt. Zudem gibt es einen Prüfauftrag an die Kommission, um langfristig weitere Kennzeichnungspflichten einzuführen. Die Autorin untersucht die Herkunftskennzeichnungspflichten des Art. 26 LMIV und die neuen Begrifflichkeiten, die damit einhergehen. Sie analysiert auch die Auswirkungen dieser erweiterten Kennzeichnungspflichten auf den europäischen Binnenmarkt und bewertet deren Bedeutung im Gesamtkontext.

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Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Lebensmittelinformationsverordnung, Julia Böhm

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2014
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