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Das Pfändungsschutzkonto de lege lata et ferenda

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Das Pfändungsschutzkonto ist seit dem 01.01.2012 die einzige Möglichkeit zur Erlangung von Pfändungsschutz bei Kontoguthaben. Demzufolge nimmt das sog. P-Konto im Zwangsvollstreckungsrecht eine wichtige Rolle ein. Seine vordringlichste Aufgabe ist die Ermöglichung der Teilhabe des Schuldners am unbaren Zahlungsverkehr trotz Kontopfändung. Die Arbeit befasst sich umfassend mit dem Pfändungsschutzkonto als Herzstück der Reform des Kontopfändungsschutzes und nimmt dabei sowohl die Errichtung und Beendigung des P-Kontos als auch seine Wirkung ins Visier. Hierbei wird aufgezeigt, wie derzeit bestehende Probleme de lege lata gelöst werden können und welche Mängel durch den Gesetzgeber de lege ferenda noch zu beheben sind. Trotz gewisser Defizite, insbesondere im Schutz debitorischer Konten, sieht der Autor im Pfändungsschutzkonto ein wichtiges Instrument zur Sicherung des Existenzminimums des Schuldners.

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2014

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