Vertragliche Haftung nach deutschem und ukrainischem Recht
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Diese rechtvergleichende Untersuchung ist in erster Linie darauf gerichtet, sowohl die Ähnlichkeiten als auch die divergierenden Grundsätze in den Rechtsordnungen der Ukraine und Deutschlands herauszuarbeiten. In vier Kapiteln werden vertragshaftungs- und schadensrechtliche Regelungsprinzipien des deutschen und ukrainischen Zivilrechts verglichen. Im ersten Kapitel befasst sich die Arbeit mit den Grundprinzipien Bereicherungsverbot, Ausgleichsprinzip, vorrangige Naturalrestitution und Totalreparation. Bereits hier lassen sich bemerkenswerte Unterschiede beider Rechtsordnungen finden. Anhand der erwähnten Prinzipien wird deutlich, dass sich die beiden Rechtsordnungen im Ausgangspunkt und in ihren Grundzügen unterscheiden, wobei sich das deutsche Recht im Vergleich zum ukrainischen Recht deutlich konsequenter und in sich schlüssiger herausstellt. Die im weiteren Gang der Arbeit folgenden Kapitel II bis IV widmen sich unterschiedlichen speziellen Regelungsmaterien als Untersuchungsgegenstände. Unter anderem werden folgende Fragen dargestellt und kritisch analysiert: Schadensersatzhaftung im Falle einer beiderseits zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung bzw. die richtige Schadensquotelung; das Verhältnis zwischen Gewährleistungsrechten einerseits und Ansprüchen aus culpa in contrahendo bzw. aus einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung andererseits; Problematik der Ersatzfähigkeit des entgangenen Gewinns (Kapitel II). Sodann im Kapitel III wird auf die Problematik des Ersatzes des immateriellen (moralischen) Schadens bei einer Vertragsverletzung eingegangen. Dabei stehen im Mittelpunkt der Auseinandersetzung schwierige Fragen der Anspruchsberechtigung einer juristischen Person, des Kreises der geschützten Rechtsgüter sowie der Berechnung des zu ersetzenden immateriellen Schadens etc. Im letzten, vierten Kapitel wird besondere Aufmerksamkeit der Vertragsstrafe gewidmet. Insgesamt befasst sich die Arbeit mit einer breiten Querschnittsmaterie und endet mit einem zusammenfassenden Fazit. Daraus lässt sich schließen, dass das deutsche gegenüber dem ukrainischen Schadens- und Haftungsrecht tendenziell besser abschneidet.