Betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz
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Das Bundesarbeitsgericht erklärt die Bindung des Arbeitgebers an eine betriebliche Übung heute mit der sogenannten Vertragstheorie. Ein genauerer Blick auf die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung entschiedenen Sachverhalte zeigt jedoch, dass viele Konstellationen nur schwer mit der Rechtsgeschäftslehre in Einklang zu bringen sind. Vielmehr hat das arbeitsrechtliche Phänomen Betriebliche Übung während der letzten Jahrzehnte eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Der Autor hinterfragt daher, welche der durch die Rechtsprechung entschiedenen Fallgruppen tatsächlich mit rechtsgeschäftlichen Grundsätzen lösbar sind, welche Konstellationen sich vielmehr als Anwendungsfälle des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes darstellen und ob es der – zum Teil in Rechtsfortbildung weiterentwickelten – Grundsätze der Rechtsprechung vor diesem Hintergrund überhaupt bedarf.
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Betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz, Stefan Freh
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2015
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- Titel
- Betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Stefan Freh
- Verlag
- PL Acad. Research
- Erscheinungsdatum
- 2015
- Einband
- Hardcover
- ISBN10
- 3631657889
- ISBN13
- 9783631657881
- Reihe
- Schriften zum deutschen und europäischen Arbeits- und Sozialrecht
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Das Bundesarbeitsgericht erklärt die Bindung des Arbeitgebers an eine betriebliche Übung heute mit der sogenannten Vertragstheorie. Ein genauerer Blick auf die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung entschiedenen Sachverhalte zeigt jedoch, dass viele Konstellationen nur schwer mit der Rechtsgeschäftslehre in Einklang zu bringen sind. Vielmehr hat das arbeitsrechtliche Phänomen Betriebliche Übung während der letzten Jahrzehnte eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Der Autor hinterfragt daher, welche der durch die Rechtsprechung entschiedenen Fallgruppen tatsächlich mit rechtsgeschäftlichen Grundsätzen lösbar sind, welche Konstellationen sich vielmehr als Anwendungsfälle des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes darstellen und ob es der – zum Teil in Rechtsfortbildung weiterentwickelten – Grundsätze der Rechtsprechung vor diesem Hintergrund überhaupt bedarf.