Präqualifikation im Vergaberecht
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Privatwirtschaftliche Unternehmen beteiligen sich jährlich an einer Vielzahl von öffentlichen Ausschreibungen, und die Bürokratie zwingt die Unternehmen bei jeder Bewerbung zur Bearbeitung identischer Formulare – besonders im öffentlichen Baubereich müssen die Unternehmer sämtliche Eignungsnachweise immer wieder einreichen. Gerade die Unternehmen, die seit Jahren gute Geschäftsbeziehungen mit öffentlichen Auftraggebern unterhalten, ärgern sich über dieses Procedere: Obwohl sie dem Auftraggeber bekannt sind, müssen sie erneut alle Nachweise vorlegen. Dies belastet nicht nur unnötig die Unternehmen, sondern auch die Auftraggeber selbst, denn der öffentliche Bauträger muss abermals alle Eignungsnachweise auf Vollständigkeit hin überprüfen. Um diesen verwaltungstechnischen Akt zu verkürzen, wurde die Präqualifikation eingeführt: Unternehmer, die diese spezifische Qualifikation besitzen, benötigen für zukünftige Bewerbungen nur noch diesen Nachweis. Ob sich die gesteckten Erwartungen in das Präqualifizierungsverfahren erfüllen, welche Möglichkeiten zur Ausgestaltungen des Verfahrens existieren und welche Anforderungen sowie Probleme seitens des sich ständig ändernden EU-Rechts zu erfüllen sind – das sind nur einige der Fragen, die Jörn-Michael Bartels zur Beantwortung aufgreift.