Die ertragsteuerliche Konzernbesteuerung im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Vergleich
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Die Besteuerung von verbundenen Unternehmen gehört in der steuerrechtlichen Praxis zu den zentralen Problemfeldern des Ertragsteuerrechts. Dies ist hinsichtlich der inländischen Besteuerung zu einem Großteil dem Umstand geschuldet, dass das nationale Ertragsteuerrecht keine Konzernbesteuerung im engeren Sinne kennt. Das nationale Recht behilft sich hier mit dem Modell der steuerrechtlichen Organschaft, die aber nie zu einer umfassenden Konzernbesteuerung führen kann. Um eine Angleichung an die Besteuerungsmodelle anderer Staaten zu erreichen, ist auch für das nationale Steuerrecht immer wieder die Schaffung eines einheitlichen Konzernsteuerrechts gefordert und zum Teil auch in ältere Koalitionsverträge als Ziel ausgesprochen worden. Die bisherigen Reformvorschläge sind schließlich jedoch größtenteils alle „im Sande verlaufen“. Der Verfasser widmet sich dem Thema der ertragsteuerlichen Konzernbesteuerung mit einem Vergleich zwischen dem deutschen Organschaftsrecht und der Konzernbesteuerung in den USA und in ausgewählten europäischen Staaten. Hierbei werden die verschiedenen wesentlichen Besteuerungsprinzipien nacheinander analysiert und anschließend verglichen, um schließlich die deutsche Besteuerung von Konzernen schonend weiter zu entwickeln. Dabei werden insbesondere die Themen der Notwendigkeit eines Gewinnabführungsvertrages als auch die Nichteinbeziehung ausländischer Gesellschaften in den Organkreis problematisiert.