Der Fall „Bosphorus Airways“ vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
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Wer schützt die Grundrechte Einzelner in Europa? Sind es die nationalen Gerichte, der Gerichtshof der Europäischen Union oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte? Wie sind das Verhältnis der beiden europäischen Gerichtshöfe zueinander und deren Rolle im (gesamt-)europäischen Grundrechtsschutz zu beurteilen? Können EuGH und EGMR inzwischen als europäische Verfassungsgerichte angesehen werden? Ergeben sich gegebenenfalls Lücken im Grundrechtsschutz? Diese und weitere Fragen werden anhand des Falles „Bosphorus Airways“ beleuchtet, der sowohl vor dem EuGH als auch vor dem EGMR verhandelt wurde. Die dabei gefundenen Ergebnisse lassen nicht nur Rückschlüsse auf das aktuelle Verhältnis der europäischen Gerichtshöfe zueinander und den hierdurch gewährleisteten europäischen Grundrechtsschutz zu; mit Blick auf den Vertrag von Lissabon, die Verabschiedung des 14. Zusatzprotokolls zur EMRK und neuere Rechtsprechung wird auch ein Ausblick auf das zukünftige Verhältnis der beiden höchsten europäischen Gerichtshöfe und den europäischen Grundrechtsschutz gewagt.