Rechtsprechung des Bundesgerichts zum ELG
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Seit dem Erscheinen der 2. Auflage im Jahr 2006 wurde das ELG (Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) total revidiert (in Kraft seit dem 1. Januar 2008). Die Neuordnung der Pflegefinanzierung, in Kraft seit dem 1. Januar 2011, führte zu weiteren wichtigen Änderungen. Mit der Totalrevision des ELG wurde eine umfassende Überarbeitung der 2. Auflage notwendig. Die bisher ergangene Rechtsprechung wurde auf ihre Gültigkeit geprüft und den neuen Artikeln zugeordnet. Neu aufgenommen wurden nicht nur die seit der letzten Auflage in der Amtlichen Sammlung publizierten Entscheide, sondern auch die vom Bundesgericht im Internet veröffentlichten Urteile. In der Praxis spielt die Rückerstattung von Ergänzungsleistungen eine nicht unerhebliche Rolle, sodass auch die Rechtsprechung zu Art. 25 Abs. 1 und 2 ATSG berücksichtigt wurde.
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Rechtsprechung des Bundesgerichts zum ELG, Urs Müller
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2015
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- Titel
- Rechtsprechung des Bundesgerichts zum ELG
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Urs Müller
- Verlag
- Schulthess
- Erscheinungsdatum
- 2015
- ISBN10
- 3725571678
- ISBN13
- 9783725571673
- Reihe
- Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Sozialversicherungsrecht
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Seit dem Erscheinen der 2. Auflage im Jahr 2006 wurde das ELG (Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) total revidiert (in Kraft seit dem 1. Januar 2008). Die Neuordnung der Pflegefinanzierung, in Kraft seit dem 1. Januar 2011, führte zu weiteren wichtigen Änderungen. Mit der Totalrevision des ELG wurde eine umfassende Überarbeitung der 2. Auflage notwendig. Die bisher ergangene Rechtsprechung wurde auf ihre Gültigkeit geprüft und den neuen Artikeln zugeordnet. Neu aufgenommen wurden nicht nur die seit der letzten Auflage in der Amtlichen Sammlung publizierten Entscheide, sondern auch die vom Bundesgericht im Internet veröffentlichten Urteile. In der Praxis spielt die Rückerstattung von Ergänzungsleistungen eine nicht unerhebliche Rolle, sodass auch die Rechtsprechung zu Art. 25 Abs. 1 und 2 ATSG berücksichtigt wurde.