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Nachlassfälle mit Auslandsbezug

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Ab 17.8.2015 gilt für die immer bedeutsameren Nachlassfälle mit Auslandsbezug (ca. 450.000 pro Jahr, Tendenz steigend) die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Mit erheblichen Umstellungen für die Praxis: Regelanknüpfung an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt, neuartige Rechtswahlmöglichkeiten (Folge: vermehrter Import ausl. Erbrechts!) sowie manche überraschende Folge, die erst bei näherem Hinsehen deutlich wird. Das neue FamRZ-Buch bietet alles Erforderliche: Grundlagen, konkrete Lösungsvorschläge (über 80 Beispielsfälle!), zahlreiche Praxistipps, umfassende Formulierungsvorschläge, Überblick über Regelungen in den anderen europ. Staaten (zu Erbvertrag/gem. Testament/Erbverzicht). Alles von zwei auf internationale Fälle spezialisierten Praktikern. Insbesondere für (Fach-)Anwälte, Notare und (Nachlass-)Gerichte.

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Nachlassfälle mit Auslandsbezug, Susanne Frank

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2015
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