Die einvernehmliche Aufhebung von Schuldverträgen
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Aufhebungsverträge sind aus dem gesamten Wirtschaftsleben kaum mehr wegzudenken. Gleichwohl beschränkt sich das Interesse der bisherigen Rechtsliteratur weitgehend auf arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge. Diese Freiburger Dissertation beleuchtet nun den Aufhebungsvertrag ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet und stellt allgemein gültige Regeln auf. Sie befasst sich mit der Natur des Aufhebungsvertrages als Verfügungsvertrag und mit seiner gesetzlichen Grundlage, die in der Inhaltsfreiheit verortet wird. Der Autor hält dafür, dass der Aufhebungsvertrag ohne entsprechende Parteivereinbarung nur aufhebend und nicht auch rückabwickelnd wirkt. Er sieht das Ziel des Aufhebungsvertrages im status quo bzw. beim rückabwickelnden Aufhebungsvertrag im status quo sine und befasst sich mit den gesetzlichen Aufhebungs- und Rückabwicklungswirkungen, die sich ohne anderweitige Parteivereinbarung einstellen. Ausführungen zu Komplikationen wie etwa bei unwirksamen Aufhebungsverträgen und die Erkenntnisse des Autors schliessen diese Arbeit ab.
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Die einvernehmliche Aufhebung von Schuldverträgen, Andreas Büscher
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2015
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- Titel
- Die einvernehmliche Aufhebung von Schuldverträgen
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Andreas Büscher
- Verlag
- Schulthess
- Erscheinungsdatum
- 2015
- ISBN10
- 3725572968
- ISBN13
- 9783725572960
- Reihe
- Arbeiten aus dem Iuristischen Seminar der Universität Freiburg Schweiz
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Aufhebungsverträge sind aus dem gesamten Wirtschaftsleben kaum mehr wegzudenken. Gleichwohl beschränkt sich das Interesse der bisherigen Rechtsliteratur weitgehend auf arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge. Diese Freiburger Dissertation beleuchtet nun den Aufhebungsvertrag ohne Beschränkung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet und stellt allgemein gültige Regeln auf. Sie befasst sich mit der Natur des Aufhebungsvertrages als Verfügungsvertrag und mit seiner gesetzlichen Grundlage, die in der Inhaltsfreiheit verortet wird. Der Autor hält dafür, dass der Aufhebungsvertrag ohne entsprechende Parteivereinbarung nur aufhebend und nicht auch rückabwickelnd wirkt. Er sieht das Ziel des Aufhebungsvertrages im status quo bzw. beim rückabwickelnden Aufhebungsvertrag im status quo sine und befasst sich mit den gesetzlichen Aufhebungs- und Rückabwicklungswirkungen, die sich ohne anderweitige Parteivereinbarung einstellen. Ausführungen zu Komplikationen wie etwa bei unwirksamen Aufhebungsverträgen und die Erkenntnisse des Autors schliessen diese Arbeit ab.