Besteuerung der Unternehmen durch die Duale Einkommensteuer
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In Deutschland sind sich Wissenschaft und Politik seit Jahren über die Ziele einer Unternehmenssteuerreform einig. Der Standort Deutschland soll für Unternehmen steuerlich attraktiver werden und Entscheidungen hinsichtlich der Wahl der Finanzierung und Rechtsform sollen neutral erfolgen können. Mit der vergangenen großen Unternehmenssteuerreform im Jahre 2008 konnte zwar die steuerliche Attraktivität Deutschlands gestärkt werden, eine Annäherung an die angestrebten Neutralitätsziele blieb allerdings überwiegend aus. Vor dem Hintergrund der stets gegenwärtigen Reformnotwendigkeit des geltenden Steuersystems befasst sich die vorliegende Arbeit mit der Ausgestaltung und Analyse eines Reformvorschlags zur Unternehmensbesteuerung durch die Duale Einkommensteuer. Besonderes Kennzeichen der Dualen Einkommensteuer ist die tarifliche Differenzierung der Einkommen. Kapitaleinkommen unterliegen einem niedrigen proportionalen Tarif, Arbeits- bzw. Erwerbseinkommen werden mit einem höheren progressiven Steuertarif besteuert. Solange die Einkünfte den jeweiligen Einkommen direkt zugeordnet werden können, ist die Duale Einkommensteuer einfach umzusetzen. Treten die Einkommen jedoch im Verbund auf, wie es in der Regel bei Unternehmensgewinnen vorliegt, erfordert die dualistische Tarifstruktur eine Aufteilung der Gewinne auf die jeweiligen Einkommen. Die Aufteilung der Unternehmensgewinne stellt folglich die größte Herausforderung im System der Dualen Einkommensteuer dar, da keine der gebotenen Größen direkt ermittelt werden kann. Im Fokus der Arbeit steht die Ausarbeitung und ökonomische Analyse der Gewinnaufteilung im Hinblick auf die für eine Unternehmensbesteuerung geltenden Anforderungen. Die Wirkungen, die sich unter der Besteuerung der jeweiligen Gesellschaftsformen ergeben, werden anhand eines mehrperiodigen Steuerwirkungsmodells aufgezeigt.