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Die vorliegende St. Galler Dissertation untersucht die Rechtslage, wenn einem Werkunternehmer (Art. 363 OR) die Erbringung des versprochenen Arbeitserfolgs ganz oder teilweise unmöglich wird, und zwar absolut und dauerhaft. Nach allgemeiner Regel (Art. 119 Abs. 1 OR) erlischt in einem solchen Fall die ursprüngliche Leistungspflicht des Unternehmers. Die rechtlichen Konsequenzen hängen entscheidend davon ab, ob die Unmöglichkeit von einer oder beiden Parteien zu vertreten ist oder ob sie auf einem Zufall beruht. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der zufälligen Leistungsunmöglichkeit. Ein zentrales Thema ist die Preisgefahr, insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang der Unternehmer Anspruch auf Vergütung hat. Der Grundsatz, dass der Unternehmer weder Werklohn noch Ersatz seiner Auslagen verlangen kann (Art. 119 Abs. 2 OR), sowie die relevanten Ausnahmen aus Art. 376 Abs. 1, Art. 378 Abs. 1, Art. 379 Abs. 2 OR und ungeschriebenen Regeln (Art. 1 Abs. 2 ZGB) werden umfassend behandelt. Zudem wird im einleitenden Kapitel die allgemeine Rechtslage und die verschuldete Unmöglichkeit thematisiert. Die zufällige Unmöglichkeit der Werkleistung ist in der Rechtsprechung und Lehre bisher wenig beachtet worden, wodurch eine Lücke besteht, die diese Arbeit zu schließen versucht.
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Die Preisgefahr bei Leistungsunmöglichkeit des Unternehmers, Fabian Mörtl
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- 2015
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