Brandenburgisches Straßengesetz
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Das Brandenburgische Straßengesetz regelt vor allem die Rechtsverhältnisse an den Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen im Land Brandenburg. Seit Inkrafttreten im Jahr 1992 hat das Brandenburgische Straßengesetz zahlreiche Gesetzesänderungen erfahren, zuletzt mit Gesetz vom 18.12.2018. Anliegen des Kommentars ist es, das abstrakte Gebiet des Straßenrechts, insbesondere die vielen speziell straßenrechtlichen Begriffe, mit Leben zu füllen. Daher ist die Kommentierung klar gegliedert und alle Begrifflichkeiten werden präzise erläutert. Darüber hinaus werden systematische Beziehungen innerhalb des Brandenburgischen Straßengesetzes und zu anderen Gesetzen dargestellt. Die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesverwaltungsgerichts und des OVG Berlin-Brandenburg, wird besonders eingehend betrachtet. Um eine schnelle Einarbeitung in das Landesstraßengesetz Brandenburg zu erleichtern, wurde sehr darauf geachtet, dass der vorliegende Kommentar auch in seiner 2. Auflage trotz Aktualisierung und Erweiterung seine Kompaktheit behält. Er wendet sich in erster Linie an diejenigen, die tagtäglich mit dem Straßenrecht zu tun haben; darüber hinaus möchte der Kommentar aber auch Orientierungshilfe sein für jeden, der sich einen schnellen Überblick über das Straßenrecht des Landes Brandenburg verschaffen möchte, etwa als Rechtsanwalt, Verwaltungsbediensteter beim Land oder den Kommunen, Dozent, Studierender, Planender oder Architekt. André Böttner ist Dezernatsleiter im Landesamt für Bauen und Verkehr, Hoppegarten.