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Die konstitutive Handelsregistereintragung

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Das Buch bietet einen Rechtsvergleich zwischen dem deutschen und französischen Recht mit historisch gewachsenen Unterschieden, aber der verbindenden Klammer des Europarechts, und dem Recht von Kamerun das zwar der französischen Tradition verbunden ist, aber im Zuge von supranational-afrikanischen Bestrebungen seine eigene Wege geht. Die konstitutive Handelsregistereintragung ist überall bekannt, hat aber unterschiedliche Anwendungsbereiche, Voraussetzungen und Folgen. Die angestrebte Rechtssicherheit und die Leichtigkeit des Verfahrens stehen in einem Spannungsverhältnis. Die Bedeutung der konstitutiven Eintragung wurde erneut in Erinnerung gerufen durch die Diskussion über den Vorschlag der EU-Kommission zur „societas unius personae“(SUP), die ohne vorbeugende Rechtmäßigkeitskontrolle gegründet werden können soll. Die Tauglichkeit der konstitutiven Eintragung ist abhängig von ihrer Zuverlässigkeit, diese wiederum vom Eintragungs- und ggf. vorgeschalteten Verfahren. Mittelbar bestehen Wirkungen hinsichtlich Korruptions- und Geldwäschebekämpfung sowie der behördlichen Erfassung von Unternehmen allgemein. Solche Verfahren kosten Zeit und Geld. Gründungskosten sind aber nicht nur Last für die Gründer, sondern Investition in Rechtssicherheit und wirtschaftliche Infrastruktur. Niedrige Registerstandards führen zu Kosten für die Unternehmen bei einzelnen Transaktionen. Dies ist der Hintergrund für die Untersuchung der unterschiedlichen Verfahren und Funktionen der konstitutiven Registereintragung in Frankreich, Deutschland und Kamerun.

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2015

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