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Die dogmatische Einordnung des patentrechtlichen Übertragungsanspruchs

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Der patentrechtliche Übertragungsanspruch ist als Sonderprivatrecht in § 8 PatG geregelt. Die Rechtsfolgen, die sich aus der Übertragung des Patents auf den Berechtigten ergeben, sind im Patentgesetz nicht festgelegt und größtenteils ungeklärt. So ist u. a. undurchsichtig, was nach der Übertragung des Patents auf den Berechtigten mit Lizenzen geschieht, die der nichtberechtigte Patentinhaber Dritten eingeräumt hat. Weiter ist unklar, nach welchen Vorschriften sich der Ersatz von Verwendungen des nichtberechtigten Patentinhabers richtet. Die Autorin zeigt auf, dass es sich bei dem patentrechtlichen Übertragungsanspruch um einen allgemeinen zivilrechtlichen Anspruch handelt und spricht sich für eine Streichung des Anspruchs aus dem Patentgesetz aus. Weiter stellt die Autorin die sich aus dieser Einordnung ergebenden Rechtsfolgen dar. Insbesondere beantwortet die Autorin die Fragen, ob der patentrechtliche Übertragungsanspruch in der Insolvenz des nichtberechtigten Patentinhabers ein Aussonderungsrecht gewährt, ob er in der Zwangsvollstreckung gegen den nichtberechtigten Patentinhaber ein Widerspruchsrecht begründet und ob Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts auf ihn anwendbar sind. Ebenso untersucht die Autorin das Schicksal von durch den Nichtberechtigten vorgenommenen Verfügungen nach einer Übertragung des Patents auf den Berechtigten.

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2015

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