Testierfähigkeit und Willensfreiheit
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Die Untersuchung ist einer näheren Betrachtung der Testierfähigkeit unter besonderer Berücksichtigung des Aspekts der Willensfreiheit gewidmet. Rechtspraktischer Anknüpfungspunkt der Untersuchung sind Fälle, in denen der Erblasser bei der Testamentserrichtung an einer Demenzerkrankung leidet und deshalb die Unwirksamkeit des Testaments gemäß § 2229 Abs. 4 BGB im Raum steht. § 2229 Abs. 4 BGB soll dann sicherstellen, dass letztwilligen Verfügungen, die nicht mehr Ausdruck einer freien willentlichen Entscheidung sind, die rechtliche Geltung versagt bleibt. Seinen Schutz kann § 2229 Abs. 4 BGB in der Praxis allerdings häufig nicht entfalten - die Tatsachen, welche die Testierunfähigkeit des Erblassers begründen, können nach dem Erbfall in der Regel kaum nachgewiesen werden. Dann wird beweislastrechtlich die Testierfähigkeit vermutet. Aufgrund des stetig ansteigenden Durchschnittsalters erhöht sich indes auch die Wahrscheinlichkeit, dass Erblasser aufgrund einer Demenzerkrankung testierunfähig sind, dies aber nach dem Erbfall nicht mehr nachweisbar ist. Es muss somit davon ausgegangen werden, dass vermehrt letztwillige Verfügungen im Prozess als wirksam behandelt werden, welche tatsächlich nichtig sind. Die Autorin unterzieht daher § 2229 Abs. 4 BGB einer tieferen rechtlichen Betrachtung. Dabei wird ein interdisziplinärer Ansatz gewählt: Ausgehend von der Annahme, dass die Testierfreiheit ein besonderes Persönlichkeitsrecht darstellt, werden die rechtlichen Kriterien des § 2229 Abs. 4 BGB weiter konkretisiert und aus prozessualer Sicht die Zulässigkeit einer lebzeitigen gerichtlichen Feststellung der Testierfähigkeit erörtert. Zudem wird der Entscheidungsprozess aus psychologischer Sicht näher beleuchtet, um die Kommunikation zwischen Richter und Sachverständigem zu erleichtern. Das Buch richtet sich daher nicht nur an Juristen, die mit der Thematik befasst sind. Es ist vielmehr auch für den medizinisch-psychiatrischen Sachverständigen von Interesse, welcher sich in seinem professionellen Kontext mit der Begutachtung der Testierfähigkeit beschäftigt. Nicht zuletzt ist die Darstellung auch für potentielle Erblasser, die sich mit Zweifeln an der eigenen Testierfähigkeit konfrontiert sehen, relevant.