Untreue durch Stellenbesetzungen
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Wer für andere Personen Stellen missbräuchlich besetzt, kann dessen Vermögen schädigen und deshalb wegen Untreue strafbar sein. Obwohl es sich bei dieser Form des Nepotismus um ein lange bekanntes und praktisch bedeutsames Phänomen handelt, ist dieses strafrechtlich nie umfassend aufgearbeitet worden. Wenn überhaupt, dann hat man sich mit der Ämterpatronage und auch hier nur mit der Frage befasst, wann ein Vermögensnachteil vorliegt. Wichtig ist aber schon die vorgelagerte Frage, ob die Stellenbesetzung pflichtwidrig erfolgte. Insofern liegt es nahe, sich auch mit der Personalwirtschaftslehre zu befassen, die sich mit den lege artis für Personalentscheidungen beschäftigt. Die Frage nach dem Vermögensnachteil muss außerdem neu gestellt werden, seit das Bundesverfassungsgericht in einer grundlegenden Entscheidung die herrschende Nachteilsdogmatik kritisiert und von den Fachgerichten verlangt hat, sie weiter zu präzisieren.