Entwicklung verfassungsgerichtlicher Rechtsstaatselemente im transitorischen Jugoslawien und Serbien
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Serbien besitzt seit 1963 eine Verfassungsgerichtsbarkeit. Aufgrund des landeseigenen Transitionsverlaufs, resp. der Transformationswege, stellt sich die Frage, was die serbischen Verfassungsgerichtsbarkeitskonzepte zur Entwicklung und Wahrnehmung der Rechtsstaatlichkeit in den jeweiligen Zeitphasen beitragen konnten. Diese Arbeit versucht die verfassungsgerichtlichen Rahmenbedingungen sowie ihre rechtsprechende Tätigkeit innerhalb ihrer Einbindung in die Rechtsstaatsfrage über einen Zeitraum von über 25 Jahren darzulegen. Aufgrund der Entscheidungen und deren Analyse im Lichte des Rechtsstaatsbegriffes erhält das Verhältnismässigkeitsprinzip eine prominente Stellung. Die Arbeit versucht dadurch eine Übersicht der Urteile sowie anhand der Entscheidungen zukünftige Lösungswege aufzuzeigen.