Die kollisionsrechtliche Umsetzung des Art. 13 EuInsVO
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Art. 4 und 13 EuInsVO widmen sich dem Kollisionsrecht der Insolvenzanfechtung. In solchen vereinheitlichten Vorgaben schwingt stets das Versprechen auf ein Mehr an Rechtssicherheit mit. Gerade die Umsetzung des Art. 13 EuInsVO jedoch ist von Unsicherheiten geprägt. Dieser Artikel erlaubt es dem Insolvenzanfechtungsgegner, sich auf die Unangreifbarkeit einer Handlung nach dem für sie maßgeblichen Recht zu berufen. Aber schon der vermeintlich eindeutige Begriff der Handlung bleibt vor dem Hintergrund einzelstaatlicher Rechtsstrukturen ambivalent. Die Ausgestaltung des jeweiligen Übertragungs-, Insolvenzanfechtungs- und Kollisionsrechts hat Einfluss auf das Verständnis dieser Norm. Roland Stangl untersucht am Beispiel Deutschlands, Österreichs, Englands und Frankreichs, welche Wechselwirkungen hier zwischen nationalen Strukturprinzipien und Art. 13 EuInsVO auftreten. Anhand konkreter Beispiele zeigt er auf, wo sich der jeweilige Umgang mit diesem Artikel bisher unterscheidet und wie die Chancen für eine europaweite Einheitslösung stehen.