Fahreranweisung: Ladungssicherheit
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Bereits beim Laden fängt alles an: Es ist unbedingt notwendig, dass der Fahrer mit dem geeignetem Lkw und den zum Transport passenden Ausstattungsmitteln beim Absender bzw. Verlader eintrifft. Oft kommt es vor, dass das zu transportierende Ladegut besondere oder zusätzliche Sicherungsmittel oder Sicherungsmöglichkeiten auf der Ladefläche erfordert. Dies abzuklären ist vorrangig die Aufgabe des Disponenten, da er nach § 31 StVZO bestimmte Halterpflichten übernommen hat. Ein kurzer Anruf beim Verlader bringt wertvolle Informationen über Art und Eigenheit der Ladung. Vor Ort kann der Fahrzeugführer, falls er mit der Sicherung einer außergewöhnlichen Ladung überfordert ist, jederzeit den Verlader um Unterstützung bitten, da er als Warenfachmann die Besonderheiten seiner Ladung kennen sollte und vom Gesetzgeber aufgefordert wird, dem Fahrer bei der Sicherung der Ladung zu helfen (§ 412 HGB).