Höchstrichterliche Rechtsprechung in der frühen Bundesrepublik
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Die heutige Bundesrepublik zeichnet sich durch hochgradige Juridifizierung von Staat und Gesellschaft aus. Ein maßgeblicher Faktor hierfür liegt in der Neuerrichtung der Bundesgerichte. Trotz personeller Kontinuitäten zum Justizapparat des NS-Systems entwickelte sich in kurzer Zeit eine rechtsstaatlich arbeitende Judikative, die einen klaren inhaltlichen Bruch mit der NS-Vergangenheit bewerkstelligte. Die hier dokumentierte Ringvorlesung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Sommersemester 2014 wagt erstmalig einen umfassenden Blick auf die komplexe Justizgeschichte der jungen Bundesrepublik. In exemplarischen Zugriffen werden die Bundesgerichte und das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf personelle Kontinuitäten, institutionell veränderte Vorgaben sowie ihre Anknüpfung an Gerichts- und Rechtsprechungstraditionen untersucht.