Der Versicherungsschutz der PKV für Leistungen von Privatkliniken
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Praxis und Teile der Literatur reagierten bestürzt auf die Entscheidung des BGH, der medizinischen Notwendigkeit in § ,5 Absatz 2 MB/KK keine wirtschaftliche Komponente mehr beizumessen. Eine Kostenexplosion wurde befürchtet, welcher die privaten Krankenversicherer nichts entgegenzusetzen hätten. Insbesondere, da eine nachträgliche Berichtigung der Versicherungsverträge vom BGH ebenfalls ausgeschlossen worden war. Die Arbeit hat die offengelegten Unklarheiten aufgeklärt, entwickelte Lösungsansätze teilweise widerlegt und eine praxisorientierte Möglichkeit entwickelt. Den größten Vorzug bezieht die gefundene Lösung aus dem Umstand, dass sie keinerlei gesetzgeberischer Initiative bedarf. Sie entspricht dem Wortlaut der einschlägigen Normen und sie geht konform mit der bisherigen Rechtsprechung des BGH. Gleichzeitig ist sie nicht auf Rechtsfiguren wie die eines Marktversagens etc. angewiesen. Stattdessen schafft sie einen interessengerechten Ausgleich zwischen allen Parteien.