Verhältnismäßigkeit und Ermessensreduzierung im Mehrpersonenverhältnis
Der Modifikationsbedarf des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im multipolaren Verwaltungsrechtsverhältnis bei einer Ermessensreduzierung auf Null am Beispiel der Baubeseitigung
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Der Autor hinterfragt die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der als verfassungsrechtlicher Maßstab für Art und Ausmaß staatlicher Eingriffe in die grundrechtlichen Freiheiten der Bürger verantwortlich ist. Er setzt sich insbesondere mit der Problematik auseinander, ob und inwieweit sich die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei verwaltungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnissen mit Ermessensreduzierung von seiner Anwendung im «klassischen» Zweipersonenverhältnis unterscheidet. Er stellt zum Teil signifikante Modifikationen in der Bedeutung der einzelnen Teilgrundsätze des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes fest und bestätigt abschließend die theoretischen Erkenntnisse am Beispiel der öffentlich-rechtlichen Baubeseitigung.
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Verhältnismäßigkeit und Ermessensreduzierung im Mehrpersonenverhältnis, Florian Arnold
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2015
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- Titel
- Verhältnismäßigkeit und Ermessensreduzierung im Mehrpersonenverhältnis
- Untertitel
- Der Modifikationsbedarf des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im multipolaren Verwaltungsrechtsverhältnis bei einer Ermessensreduzierung auf Null am Beispiel der Baubeseitigung
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Florian Arnold
- Verlag
- PL Acad. Research
- Verlag
- 2015
- ISBN10
- 3631663390
- ISBN13
- 9783631663394
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Der Autor hinterfragt die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der als verfassungsrechtlicher Maßstab für Art und Ausmaß staatlicher Eingriffe in die grundrechtlichen Freiheiten der Bürger verantwortlich ist. Er setzt sich insbesondere mit der Problematik auseinander, ob und inwieweit sich die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei verwaltungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnissen mit Ermessensreduzierung von seiner Anwendung im «klassischen» Zweipersonenverhältnis unterscheidet. Er stellt zum Teil signifikante Modifikationen in der Bedeutung der einzelnen Teilgrundsätze des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes fest und bestätigt abschließend die theoretischen Erkenntnisse am Beispiel der öffentlich-rechtlichen Baubeseitigung.