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Staat oder Revolution

Kritik des Staates anhand der Rechtslehre Carl Schmitts

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Der Begriff des Staates in der Staatsrechtslehre seit dem 20. Jahrhundert wird stark durch die Auseinandersetzung zwischen Carl Schmitt und Hans Kelsen geprägt. Diese Kontroverse ist mehr als literarisch oder wissenschaftlich; sie reflektiert grundlegende Unterschiede im Verständnis des Staates. Kelsen sieht das Recht als Prinzip gesellschaftlicher Synthesis und den Staat als Rechtstatsache, was die Möglichkeit eigenständiger Rechtserkenntnis und einer Wissenschaft vom Recht ermöglicht. Schmitt hingegen betont das Subjekt des Staates als über-rechtliches Verhältnis, den Souverän, der die Rechtsordnung garantiert und sie im Notfall aufheben kann, um die Ordnung zu bewahren. Der Souverän kann nicht einfach mit dem "Volk" identifiziert werden, muss aber dennoch als solches verstanden werden. Schmitt definiert die Gesellschaft als "Volk", das sich durch äußeren Krieg und inneren Bürgerkrieg gegen Feinde, einschließlich der Revolution und des "jüdischen" Liberalismus, formiert. Seine Lehre, die sich 1933 zum Nationalsozialismus entwickelt, zeigt, dass der Staat und das Recht einer materialistischen Kritik zugänglich sind. Eine unvollständige Gesellschaftskritik ohne Staatskritik ist falsch. Der Staat bleibt eine undurchdringliche "Besonderung", solange der Gesellschaftsbegriff nicht als Problem verstanden wird. Die gescheiterte linkshegelianische Kritik lässt die Frage offen, ob der Materialismus von Marx oder Bakunin diesem Dilemm

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Staat oder Revolution, Jörg Finkenberger

Sprache
Erscheinungsdatum
2015
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(Paperback)
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Titel
Staat oder Revolution
Untertitel
Kritik des Staates anhand der Rechtslehre Carl Schmitts
Sprache
Deutsch
Verlag
ça-ira
Erscheinungsdatum
2015
Einband
Paperback
Seitenzahl
246
ISBN10
3862591255
ISBN13
9783862591251
Reihe
Bewertung
4 von 5 Sternen
Beschreibung
Der Begriff des Staates in der Staatsrechtslehre seit dem 20. Jahrhundert wird stark durch die Auseinandersetzung zwischen Carl Schmitt und Hans Kelsen geprägt. Diese Kontroverse ist mehr als literarisch oder wissenschaftlich; sie reflektiert grundlegende Unterschiede im Verständnis des Staates. Kelsen sieht das Recht als Prinzip gesellschaftlicher Synthesis und den Staat als Rechtstatsache, was die Möglichkeit eigenständiger Rechtserkenntnis und einer Wissenschaft vom Recht ermöglicht. Schmitt hingegen betont das Subjekt des Staates als über-rechtliches Verhältnis, den Souverän, der die Rechtsordnung garantiert und sie im Notfall aufheben kann, um die Ordnung zu bewahren. Der Souverän kann nicht einfach mit dem "Volk" identifiziert werden, muss aber dennoch als solches verstanden werden. Schmitt definiert die Gesellschaft als "Volk", das sich durch äußeren Krieg und inneren Bürgerkrieg gegen Feinde, einschließlich der Revolution und des "jüdischen" Liberalismus, formiert. Seine Lehre, die sich 1933 zum Nationalsozialismus entwickelt, zeigt, dass der Staat und das Recht einer materialistischen Kritik zugänglich sind. Eine unvollständige Gesellschaftskritik ohne Staatskritik ist falsch. Der Staat bleibt eine undurchdringliche "Besonderung", solange der Gesellschaftsbegriff nicht als Problem verstanden wird. Die gescheiterte linkshegelianische Kritik lässt die Frage offen, ob der Materialismus von Marx oder Bakunin diesem Dilemm