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Die Rentenversicherungsträger als arbeitsrechtliche Kontrollinstanz
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Die Beitragserhebung im Sozialversicherungsrecht erfolgt nicht nach dem (steuerrechtlichen) Zuflussprinzip, sondern nach dem sogenannten Entstehungsprinzip. Dies verlangt von den Sozialversicherungsträgern und Prüfbehörden die Ermittlung arbeitsrechtlicher Anspruchsgrundlagen. Die vorliegende Untersuchung belegt, dass die Behörden in der Prüfpraxis hier vielfach an ihre Grenzen stoßen, was zu Verwerfungen in Bezug auf die Beitragsgerechtigkeit führt, und zeigt zugleich Wege für Rechtsprechung und Gesetzgeber auf, einer Verfassungswidrigkeit der Beitragserhebung in Deutschland entgegen zu steuern.
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2015
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