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Der Einwand des Kindeswohls bei der Durchsetzung ausländischer Entscheidungen in grenzüberschreitenden Sorgerechtskonflikten

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Die Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 der Europäischen Union sieht einheitliche europäische Regelungen für die Anerkennung und Vollstreckung grenzüberschreitender Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen vor. Zudem integriert die Verordnung das Haager Kindesentführungsübereinkommen in ihren Anwendungsbereich. Ein zentraler und konfliktreicher Punkt bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung ausländischer Sorge-, Umgangs- und Kindesrückführungsentscheidungen ist die Prüfung des Kindeswohls durch Gerichte der beteiligten Staaten, für welche die EG-Verordnung klare Kompetenzen vorsieht. Die Dissertation untersucht den Umgang der Gerichte der EU-Mitgliedstaaten mit der durch die Verordnung statuierten Kompetenzverteilung zur Kindeswohlprüfung am Beispiel eines Rechtsvergleichs zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs.

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2015

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