Zwingende Erfordernisse als Grenze für den europäischen Gesetzgeber
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Die Arbeit untersucht die für die Praxis der europäischen Gesetzgebung relevante, jedoch bislang nicht vertieft beleuchtete Frage zur Rolle der zwingenden Erfordernisse des Allgemeinwohls als Gestaltungsgrenze für den Unionsgesetzgeber bei Harmonisierungsmaßnahmen. Die in der Cassis de Dijon-Entscheidung entwickelten zwingenden Erfordernisse stellen sicher, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Gemeinwohlbelange auf ihrem Hoheitsgebiet gewährleisten können. Der EuGH hat den Kreis der zwingenden Erfordernisse ständig erweitert. Gleichzeitig hat der Unionsgesetzgeber eine Vielzahl von Bereichen in der Union harmonisiert und dabei den Schutz der zwingenden Erfordernisse zum Teil abschließend geregelt (z. B. in der Dienstleistungsrichtlinie) und insoweit die Mitgliedstaaten in ihrer Stellung als bisherige Schutzgaranten verdrängt. Die Arbeit untersucht, inwieweit der Unionsgesetzgeber hierzu befugt ist und ordnet die zwingenden Erfordernisse in eine praxistaugliche Modelllösung ein.