Die deutsche Beschneidung minderjähriger Jungen - ein Verfassungsbruch
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Nach dem Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012, das die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung wertete, begann wie mit Blitz und Donner die heftige Debatte über die Genitalbeschneidung minderjähriger Jungen in Deutschland. In der durch das Urteil ausgelösten Kontroverse standen auf der einen Seite die Funktionäre und Mitglieder von Religionsgemeinschaften mit ihren Forderungen nach uneingeschränkter Straffreiheit der religiös-rituellen Knabenbeschneidung. Verbündet waren mit ihnen, von opportunistischem Eifer beflügelt, mehrheitlich die deutschen Politiker als mit legislativer Macht ausgestattete Kombattanten, die von Beginn an bereit waren, verfassungsmäßige Grundrechte religiösen Forderungen zu opfern. Auf der anderen Seite standen die Bürger, die für Deutschland eine verfassungsmäßige Rechtsstaatlichkeit und eine staatliche Ordnung wollen, in der Religion jeglicher Konfession nicht über weltliches Recht und irrationale Körper verletzende Riten nicht über Vernunft gestellt werden.