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Behandlungsstandard beim ambulanten Operieren

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Soviel ambulant wie möglich, nur so viel stationär wie nötig. Diese Forderung bestimmt das gesundheitspolitische Denken seitdem sich die Einnahmen im Gesundheitssystem nicht linear zu den Versorgungskosten entwickeln. Seit über 20 Jahren gilt die dementsprechende gesetzliche Regelung der §§ 39 Abs. 1, 115 b SGB V. Aus dieser intendierten Förderung des ambulanten Operierens und der Institutsermächtigung sind vielfältige Herausforderungen und neuartige haftungsrechtliche Risiken für alle Beteiligten entstanden. Diese versucht die Studie transparent zu machen. Es zeigt sich, dass der klassische Behandlungsfehler an Bedeutung verliert und sich der Verschuldensvorwurf auf die prä- und postoperative Phase verlagert, wenn wirtschaftliche Fragen die Behandlungsentscheidung beeinflussen. Kompetenzsteuerung und Organisation des Behandlungsablaufs sind zentrale Aufgaben. Dabei wird untersucht, ob das Maß der vom Arzt im Einzelfall geschuldeten Sorgfalt auch durch die ökonomischen Gesamtumstände beeinflusst wird und die normativ geforderten Qualitätsstandards im Praxis- und Krankenhausalltag immer erfüllt werden können. Kann die ökonomische Analyse des Haftungsrechts im Realkonflikt zwischen Kostendruck und geschuldetem Behandlungsstandard vermitteln? Oder ist der Zielkonflikt zwischen dem zivilrechtlichen Element des erforderlichen Maßes an Sorgfalt und der sozialrechtlichen Verpflichtung auf eine wirtschaftliche Behandlung unlösbar? Die Indikationsentscheidung zur ambulanten Operationsdurchführung leitet die Überlegungen.

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2015

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