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Kunst und Künstler als Gegenstand des Einkommen- und Erbschaftsteuerrechts

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Bereits das erste reichseinheitliche Einkommensteuergesetz vom 29. März 1920 zählte zu den Einkommen aus Arbeit auch den Erwerb aus künstlerischer Tätigkeit. Trotz dieser langen Besteuerungshistorie sind aufgrund der hervorgehobenen Stellung, die die Kunst einnimmt, weiterhin viele Fragen offen. Der Autor stellt den derzeitigen Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur dar und unterbreitet eigene Lösungsvorschläge. Gegenstand der Untersuchung sind insbesondere die folgenden Fragestellungen:- Was sind die Voraussetzungen für das Vorliegen einer künstlerischen Tätigkeit im Sinne des Steuerrechts? - Wann kann hinsichtlich der sogenannten „brotlosen Kunst“ vom Fehlen einer Einkunftserzielungsabsicht (steuerliche Liebhaberei) gesprochen werden? - Wie kann die selbstständige von der nichtselbstständigen künstlerischen Tätigkeit abgegrenzt werden? - Können sich Künstler bei der Herstellung von Kunstwerken der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen? - Unter welchen Voraussetzungen kann eine künstlerische Tätigkeit im Sinne des Steuerrechts durch Gesellschaften ausgeübt werden? - Welche Einkünfte können bildende Künstler erzielen und wie sind diese steuerrechtlich einzuordnen? - Was sind die Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung beziehungsweise einer Betriebsaufgabe in Bezug auf künstlerische Betriebe? - Welche Einkünfte erzielt der Erbe eines Künstlers, wenn er die vom Künstler geschaffenen Werke veräußert? - Wie erfolgt die Bewertung von Kunstwerken für Zwecke der Erbschaftsteuer? - Welche Steuerbefreiungen kommen im Bereich der Erbschaftsteuer für Kunstwerke in Betracht und was sind die insoweit zu erfüllenden Voraussetzungen?

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Kunst und Künstler als Gegenstand des Einkommen- und Erbschaftsteuerrechts, Klaus-Jürgen Rieger

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2015
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