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Duty to rescue
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Rettungs- und Handlungspflichten können jeden treffen – als Hilfeleistender und Rettungsbedürftiger. Die Arbeit geht an die Substanz der Gesellschaft, denn jeder ist in Gefahr auf seinen Nächsten angewiesen. Ausgehend vom Grundsatz „No Duty to Rescue“ zeigt sie, wie das amerikanische und deutsche Recht Rettungs- und Handlungspflichten im Spannungsfeld des Rechts behandeln, untätig zu bleiben. Ob und wann verlangen beide Rechtskreise ein Handeln und Retten? Wie werden Opfer, Retter und gegebenenfalls auch Dritte im Rahmen des Einschreitens geschützt? Wie wird ein Untätigbleiben sanktioniert? Wo liegen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in beiden Rechtskreisen? Antworten gibt diese rechtsvergleichende Untersuchung.
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2015
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