Das Verhältnis von Steuersubjekt und Steuerobjekt im Einkommensteuerrecht
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Der Steuertatbestand setzt sich aus den Tatbestandsmerkmalen Steuersubjekt, Steuerobjekt, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersatz zusammen. Ein gerechtes Steuersystem lässt sich nur erreichen, wenn bereits Steuersubjekt und Steuerobjekt sowie die »Zurechnung« als Verbindungselement jeweils einzeln, aber auch in ihrer Gesamtheit innerhalb des vom Grundgesetz vorgegebenen Rahmens vom Gesetzgeber ausgewählt und näher ausgestaltet werden. Daher zeigt die vorliegende Arbeit zunächst die verfassungs- und europarechtlichen Maßstäbe der Ertragsbesteuerung und deren Folgen für das Verhältnis von Steuersubjekt und Steuerobjekt auf. Anschließend wird die legislative Grundentscheidung zum Verhältnis von Steuersubjekt und Steuerobjekt herausgearbeitet und aufgezeigt, dass dem derzeitigen Einkommensteuerrecht mit der Ausrichtung des Steuertatbestandes am Individuum und am Markteinkommensgedanken eine erkennbare Grundstruktur zugrundeliegt. Diese Erkenntnisse werden dann zur Lösung verschiedener aktueller einkommen- und körperschaftsteuerlicher Streitfragen, wie beispielsweise die Buchwertfortführung bei Übertragungen zwischen personenidentischen Schwester-Personengesellschaften oder der Untergang des Verlustvortrags nach § 8c KStG, genutzt.