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Organspende durch Patientenverfügung

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Seit dem Jahre 2011 sind die Organspendezahlen mit der Zunahme von Patientenverfügungen drastisch zurückgegangen. Denn liegt eine Patientenverfügung vor, wird regelmäßig eine Organspende ausgeschlossen bzw. erst gar nicht angedacht. Von der Verfasserin wird diese Vorgehensweise in der medizinischen Praxis verifiziert. Der Hintergrund dieses Umstandes ist, dass die meisten Menschen in ihrer Patientenverfügung lebensverlängernde oder, allgemeiner formuliert, intensivmedizinische Maßnahmen ausschließen. Für eine Organspende – hier zunächst für die diagnostische Abklärung des Hirntodes bis hin zur Organentnahme – müssen allerdings intensivmedizinische Maßnahmen beibehalten werden, um die Organe transplantationsfähig zu erhalten. Dieser zwischenzeitlich auch in der rechtspolitischen Diskussion stehende Konflikt, das Verhältnis von Patientenverfügung und Organspende(-erklärung) sowie Grenzsituationen, in denen erlaubte Sterbehilfe dazu führt, dass diese Patienten nach derzeitigem Transplantationsrecht niemals Organspender werden können (z. B. Sterbenlassen eines Patienten im Wachkoma durch Therapiebeendigung), werden in diesem multidisziplinären Werk umfangreich bearbeitet und Lösungen – auch legislativer Art – unterbreitet. Um schließlich Konflikte im Anwendungsfall einer Patientenverfügung zu einer Organspende(-erklärung) von vornherein zu vermeiden, finden sich in der Arbeit umfangreiche Formulierungsvorschläge für die Aufnahme einer rechtsgültigen Formulierung in der Patientenverfügung oder auf einer externen Organspendeerklärung.

Buchvariante

2015, hardcover

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