Meinungs- und Kunstfreiheit gegen die Religionsfreiheit
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Diese Abhandlung beschäftigt sich mit dem Konflikt zwischen der Meinungs- und Kunstfreiheit einerseits und der Religionsfreiheit andererseits. In einem solchen Konflikt soll sich der Staat entscheiden, welches Grundrecht (Meinungsfreiheit oder Religionsfreiheit) schützenswerter ist. Dieser Konflikt entsteht meistens durch eine Äußerung, durch welche die Religion kritisiert wird. Dadurch kann der Begriff „Blasphemie“ oder „Gotteslästerung“ zum Thema des Konflikts werden. Als der Roman „Satanische Verse“ des Autors Salman Rushdie im Jahr 1988 erschien, gab es eine große Diskussion über den Konflikt zwischen der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit. Die durch die Veröffentlichung des Buches hervorgerufenen Protestwellen waren so groß, dass der Autor Salman Rushdie sogar Morddrohungen erhielt, und auch der iranische Religionsführer Chomeini durch eine Fatwa zum Mord an Salman Rushdie aufrief. Eine vor englischen Gerichten eingereichte Klage gegen den Autor Salman Rushdie war erfolglos. Mit der Begründung, dass die englischen Blasphemieverbote nur auf den Schutz des christlichen Glaubens zugeschnitten seien, wurde die Klage abgewiesen. Siebzehn Jahre nach der Veröffentlichung des Buches „Satanische Verse“ von Salman Rushdie wurde durch die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands-Posten unter dem Namen Mohammeds Gesicht eine noch größere Protestwelle in der ganzen Welt hervorgerufen. Viele Muslime fühlten sich in ihren religiösen Gefühlen verletzt. Deshalb demonstrierten viele von ihnen auf der Straße gegen die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen. Teilweise waren die Demonstrationen auch gewalttätig. Nachdem die Mohammed-Karikaturen in der dänischen Zeitung Jyllands-Posten veröffentlicht worden waren, wurde die Diskussion über den Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit neu entfacht. Die dänische Justiz hatte zugunsten der Veröffentlichung der Karikaturen im Sinne der Meinungsfreiheit entschieden. Auch die sowohl beim EGMR, als auch beim UN-AMR eingelegte Beschwerde gegen die Entscheidung der dänischen Justiz wurde für unzulässig befunden und war erfolglos. Dieser Aufruhr war so groß, dass viele Nicht-Muslime in den islamischen Ländern direkt oder indirekt ums Leben kamen. Sowohl der Karikaturist als auch die Redakteure der dänischen Zeitung hatten viele Morddrohungen erhalten. Diese Geschehnisse wurden im Europäischen Parlament diskutiert und als Folge erschien im Jahr 2008 ein Bericht der Venedig-Kommission über die Beziehungen zwischen Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit mit dem Titel „Die Frage der Regulierung und Verfolgung von Blasphemie, religiöser Beleidigung und Aufstachelung zu religiösem Hass“. Am Ende des Berichts wird im Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit der gegenseitige Respekt und die Toleranz in der europäischen Gesellschaft betont und unterstrichen, dass dadurch eine neue Ethik in den europäischen Ländern hergestellt werden soll. Im Jahr 2011 wurde auch durch den UN-Menschenrechtsausschuss hervorgehoben, dass durch blasphemische Äußerungen die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden soll.