Das Verhältnis des Arbeitskampfrechts zu Art. 12 GG und den europäischen Grundfreiheiten
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Arbeitskämpfe gegen Standortverlagerungen beschäftigen seit einigen Jahren vermehrt Praxis und Wissenschaft. Die „Viking“-Entscheidung des EuGH hat gezeigt, dass sich ihre rechtliche Beurteilung nicht nur nach dem nationalen Arbeitskampfrecht richtet, sondern hierbei auch das Europarecht zu berücksichtigen ist. Die Arbeit untersucht zunächst die höchstrichterlich noch nicht entschiedene Frage der Zulässigkeit solcher Arbeitskämpfe nach deutschem Arbeitskampfrecht. Es wird herausgearbeitet, dass ein Arbeitskampf mit dem Ziel der Standorterhaltung grundsätzlich zulässig ist, solange die allgemeinen Arbeitskampfregeln eingehalten werden. Sodann widmet sich die Arbeit der rechtlichen Beurteilung solcher Arbeitskämpfe unter Zugrundelegung des Europarechts. Hier wird unter Ablehnung der Rechtsprechung des EuGH dargelegt, dass zumindest tarifbezogene Arbeitskämpfe der durch Art. 28 GRCh geschützten Tarifautonomie dienen und eine etwaige Beeinträchtigung von Grundfreiheiten gerechtfertigt ist.