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Wohnungseigentum in der Insolvenz

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Das Wohnungs- und Teileigentum hat seit dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 1951 an Bedeutung gewonnen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten führt dies jedoch vermehrt zu Insolvenzen von Wohnungseigentümern, wodurch das Thema „Wohnungseigentum in der Insolvenz“ an praktischer Relevanz gewinnt. In der Wohnungseigentümergemeinschaft hat der Wohnungseigentümer verschiedene Mitgliedschaftsrechte, die er im Insolvenzverfahren teilweise an den Insolvenzverwalter abgeben muss. Die Untersuchung beleuchtet, welche Rechte dies sind und in welchem Umfang sie abzugeben sind. Ein strittiges Thema ist die insolvenzrechtliche Einordnung von Wohngeldforderungen nach §§ 16, 28 WEG als Masseverbindlichkeiten oder Insolvenzforderungen. Diese Streitigkeit wird durch den insolvenzrechtlichen Begriff „begründet“ ausgelöst, der im materiellen Zivilrecht keine Entsprechung hat. Die Studie betrachtet auch die dogmatischen Aspekte dieses Problems. Zudem hat der Gesetzgeber im Zuge der WEG-Reform 2007 das ZVG um § 10 Abs. 1 Nr. 2 ergänzt, was der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Insolvenz eines Mitglieds ein Absonderungsrecht bezüglich Wohngeldrückständen einräumt. Untersucht wird, ob ein solches Absonderungsrecht auch kraft Rechtsnatur entsteht und welche Möglichkeiten die Wohnungseigentümergemeinschaft hat, um Wohngeldansprüche geltend zu machen. Der Autor bietet Lösungen für diese und weitere praktische Probleme an.

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Wohnungseigentum in der Insolvenz, Christian Queisner

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Erscheinungsdatum
2015
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