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Arbeitsmarktverwaltung 1917-1957

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Die Erfahrungen des Ersten Weltkriegs und die damit verbundene Demobilisierung verdeutlichten die Notwendigkeit staatlich koordinierter Mechanismen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Diese Herausforderung fiel in den Aufgabenbereich des weltweit ersten Sozialministeriums, das 1917 unter dem „Ministerium Seidler“ gegründet wurde. Die Zuständigkeit der Arbeitsmarktbehörden in Österreich umfasste jedoch weit mehr als nur die Arbeitsmarktverwaltung. Die Abweichungen von den ursprünglichen Kernaufgaben sind evident in der Rolle der (Landes-)Arbeitsämter bei der Etablierung und Beseitigung diktatorischer Strukturen: Während des Austrofaschismus betrieben die Ämter parteipolitisch motivierte Arbeitsvermittlung, und im Nationalsozialismus verwalteten sie 1944 ein Drittel der Arbeitskräfte als ZwangsarbeiterInnen. In der frühen Zweiten Republik stand die Arbeitsmarktverwaltung bis zur „Belastetenamnestie“ von 1957 im Zeichen der Entnazifizierung. Das Buch untersucht die institutionellen und materiellen Rahmenbedingungen der österreichischen Arbeitsmarktverwaltung und kontextualisiert die archivierten Behördentätigkeiten. Ein separater Abschnitt widmet sich den Eliten des Behördenapparats und beleuchtet personelle Kontinuitäten und Diskontinuitäten im Kontext politischer Umbrüche und Regimewechsel.

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Arbeitsmarktverwaltung 1917-1957, Mathias Krempl

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2015
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