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Sonderpädagogik und Nachteilsausgleich in Gymnasien

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Während der Ausbildung stossen einige Jugendlichen auf Schwierigkeiten, beziehungsweise sie weisen einen besonderen Bildungsbedarf auf. Diese Jugendliche brauchen Unterstützung, die auf den verschiedenen Schulstufen durch Nachteilsausgleichsmassnahmen und sonderpädagogische Massnahmen erbracht wird. Seit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) liegt die Verantwortung für die gesamte Sonderpädagogik (einschliesslich der Sonderschulung) in der Kompetenz der Kantone. In der nachobligatorischen Schulzeit und insbesondere auf der Mittelschulstufe haben jedoch erst wenige Kantone ein sonderpädagogisches Angebot eingerichtet. Die allgemeinen und im Besonderen auf der Mittelschulstufe anwendbaren rechtlichen Grundlagen werden in dieser Publikation präsentiert. Da Sonderpädagogik hauptsächlich auf kantonaler Stufe geregelt ist, wird ein kurzer Überblick über die kantonalen Regelungen gegeben, bevor auf vier dieser Modelle genauer eingegangen wird. Auf die Darstellung der Probleme in der Praxis folgt schlussendlich die Auseinandersetzung mit der Frage nach dem Bestehen eines verfassungsmässigen Anspruchs auf Sonderpädagogik auf der Mittelschulstufe.

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Sonderpädagogik und Nachteilsausgleich in Gymnasien, Yann Neuenschwander

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2015
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