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Privatheit wider Willen?

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Internetnutzer geben vielfältige eigene Daten im Internet preis. Angesichts zahlreicher Gefahren einer solchen informationellen Preisgabe kann gerade bei besonders sensiblen Daten oder wenig selbstbestimmten Preisgabesituationen ein rechtspolitisches Bedürfnis bestehen, Nutzern Privatheit wider Willen aufzuerlegen. Soweit damit in Nutzerrechte und Rechte der verantwortlichen Stellen eingegriffen wird, bedarf dies in Deutschland und den USA der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Verfassungsdogmatisch verkürzt und an der tatsächlichen Bedrohungslage vorbeigehend wäre es, informationelle Preisgabe nur um des Schutzes der selbstbestimmt Preisgebenden willen zu verhindern. Stattdessen zeigt die Autorin einen rechtspolitischen Weg auf, einer Preisgabe dann entgegenzuwirken, wenn von ihr gravierende Bedrohungen ausgehen. In allen anderen Fällen muss der freiheitlich-demokratische Staat darauf vertrauen, dass selbstbestimmt handelnde Bürger ihre Freiheiten ohne staatliche Einflussnahme eigenverantwortlich nutzen können. Die Arbeit wurde mit dem Wissenschaftspreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik 2015 und dem Wissenschaftspreis der Universität Passau 2016 ausgezeichnet.

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2015

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