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Grundpfandrechte zwischen Flexibilität und Schutz

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Trotz verschiedener Bestrebungen zur Schaffung einer „Eurohypothek“ ist das Recht der Grundpfandrechte bisher eine nationale Domäne. Caroline S. Rupp analysiert den aktuellen Stand der Grundpfandrechte Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, Frankreichs und Italiens sowie die Anforderungen, die zu Beginn des 21. Jahrhunderts an ein gemeinsames europäisches Grundpfandrecht zu stellen sind. Auf dieser Grundlage entwickelt sie ein neues Modell für eine „Eurohypothek“. Im Vordergrund stehen dabei drei Aspekte: die Verbindung zwischen Grundpfandrecht und gesicherter Forderung (gesetzliche Akzessorietät oder vertragliche Bindung), die mit dem Registerrecht zusammenhängende Publizität (Ausmaß des Verkehrsschutzes) sowie die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten durch zusätzliche „abstrakte“ Forderungen und wertpapierrechtliche Konstruktionen.

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2015

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